Baugenehmigung und bauaufsichtliche Entscheidungen
Für viele Bauvorhaben benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Je nach Vorhaben können unterschiedliche Verfahren und Entscheidungen erforderlich sein, zum Beispiel eine Baugenehmigung, einen Bauvorbescheid oder eine Teilbaugenehmigung.
Informieren Sie sich über das passende Verfahren und reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen online ein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen werden oder eine Nutzungsänderung erfolgen soll, ist dafür meistens eine Baugenehmigung notwendig.
Je nach Art und Planungsstand Ihres Vorhabens kommen unterschiedliche Verfahren in Betracht. Hierzu gehören insbesondere die Baugenehmigung, die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, die Baugenehmigung für Camping-, Wochenend- oder Golfplätze, der Bauvorbescheid sowie Teilbaugenehmigungen und Teilgenehmigungen.
Mit einer Baugenehmigung wird festgestellt, dass Ihrem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Ein Bauvorbescheid ermöglicht Ihnen, einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens bereits vor der Einreichung eines Bauantrags verbindlich klären zu lassen und schafft damit frühzeitig Planungssicherheit. Eine Teilbaugenehmigung oder Teilgenehmigung kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, bereits mit einzelnen Bauabschnitten oder Teilen Ihres Vorhabens zu beginnen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Unterlagen vollständig sind. Sofern erforderlich, werden fehlende Unterlagen nachgefordert.
- Bei Bedarf beteiligt die Bauaufsichtsbehörde weitere Behörden, Fachstellen, Nachbarn oder die Öffentlichkeit.
- Anschließend wird geprüft, ob Ihrem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die beantragte Genehmigung oder den Bauvorbescheid. Bei einer Teilbaugenehmigung oder Teilgenehmigung erfolgt die Entscheidung über den beantragten Teil des Vorhabens.
Voraussetzungen
- Ihr Vorhaben muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
- Die erforderlichen Bauvorlagen müssen vollständig vorliegen.
- Für einen Bauvorbescheid müssen die beantragten Fragen selbstständig beurteilt werden können.
- Eine Teilbaugenehmigung oder Teilgenehmigung setzt voraus, dass der beantragte Teil des Vorhabens eigenständig beurteilt und ausgeführt werden kann.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden Gebühren erhoben. Deren Höhe richtet sich insbesondere nach der Art des Genehmigungsverfahrens sowie dem Umfang und dem Wert Ihres Vorhabens.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt gemäß § 73 BbgBO sieben Jahre.
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen nicht, wenn innerhalb von sieben Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden ist.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Art und Umfang Ihres Vorhabens sowie von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
Rechtsgrundlage
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)
- Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
Hinweise / Besonderheiten
Nicht jedes Bauvorhaben bedarf der Durchführung eines Genehmigungsverfahrens. Für bestimmte Vorhaben ist keine Baugenehmigung erforderlich oder es gelten besondere gesetzliche Verfahren. Ob für Ihr Vorhaben eine Genehmigung erforderlich ist, erfahren Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Liste der verfahrensfreien Vohaben finden Sie in § 61 BbgBO.