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Einschulungsuntersuchung durchführen

Kinder in Brandenburg, die erstmals in der Bundesrepublik Deutschland eine Schule besuchen, müssen an der schulärztlichen Untersuchung vor der Aufnahme in die Schule teilnehmen. 

Leistungsbeschreibung

Die Einschulungsuntersuchung ist gemäß dem Brandenburgischen Schulgesetz eine Pflichtuntersuchung. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Kinder schulfähig sind und einen guten Start in die Grundschule haben. Sie betrifft: 

  • alle Kinder, die bis zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden
  • Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden und für die eine erneute schulärztliche Untersuchung erforderlich ist
  • auf Wunsch der Eltern: Kinder, die in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden
  • In begründeten Ausnahmefällen können Kinder angemeldet werden, die ab dem 01.01. jedoch vor dem 01.08. des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Bei diesen Kindern ist jedoch ein gesicherter Nachweis zum Entwicklungsstand des Kindes vorzulegen.

Die Einschulungsuntersuchung umfasst:

  • eine körperliche Untersuchung des Kindes sowie Hör- und Sehtest
  • die Beurteilung der allgemeinen Entwicklung des Kindes inklusive der sprachlichen, motorischen und sozial- emotionalen Fähigkeiten
  • ein Abschlussgespräch sowie die Auswertung der Untersuchungsergebnisse mit den Eltern/Sorgeberechtigten
  • die Anfertigung der schulärztlichen Stellungnahme zur Aufnahme in die Grundschule

Die Einschulungsuntersuchung dauert etwa 60 Minuten und wird ausschließlich vormittags durchgeführt. Die Untersuchung ist kostenfrei.

Jedes Kind kann nur von einer/einem (gesunden) Sorgeberechtigten begleitet werden.

Gesundheitsamt

Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland

  • ausgefüllter Elternfragebogen
  • gelbes Vorsorgeheft
  • alle vorhandenen Impfdokumente des Kindes
  • eventuell vorhandene ärztliche oder psychologische Befunde zur Einsicht
  • eventuell vorhandene Einschätzungen von Therapeuten wie Ergotherapeuten oder Logopäden
  • eventuell vorhandene Hilfsmittel wie Brille oder Hörgerät
  • eventuell vorhandener Schwerbehindertenausweis

Die Einschulungsuntersuchung findet in einem ausgewählten Zeitraum von Januar bis voraussichtlich Ende April des Einschulungsjahres statt. Daher empfehlen wir Ihnen, so schnell wie möglich einen Termin zu buchen. Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für die Einschulungsuntersuchung online zu buchen. Dabei können sie zwischen den Standorten Oranienburg und Gransee wählen. Eine Terminvergabe über die Schulen erfolgt nicht mehr. Bei der Schulanmeldung erhalten die Eltern alle Informationen zur Terminbuchung.

Sie erhalten dann eine Terminbestätigung mit allen notwendigen Informationen sowie später auch Terminerinnerungen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, den Termin online zu stornieren, sofern dies notwendig sein sollte.