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Kostenübernahme für einen Wohnheimplatz für Auszubildende

Leistungsbeschreibung

Ausbildungsbetriebe können gegenüber dem Landkreis Oberhavel erklären, die Kosten für die Unterbringung ihrer Auszubildenden in einem Wohnheim zu übernehmen.

Mit der Kostenübernahmeerklärung verpflichtet sich der Ausbildungsbetrieb, die für die Nutzung des Wohnheimplatzes entstehenden Entgelte entsprechend der geltenden Nutzungs- und Entgeltordnung zu tragen.

Die Erklärung dient als Grundlage für die Rechnungsstellung an den Ausbildungsbetrieb.

Der Ausbildungsbetrieb übermittelt die Erklärung zur Kostenübernahme über das Online-Formular.

Hierzu werden die erforderlichen Angaben zum Ausbildungsbetrieb sowie zur oder zum Auszubildenden erfasst.

Nach Eingang der Erklärung wird diese der zuständigen Stelle zur weiteren Bearbeitung übermittelt und dem jeweiligen Wohnheimvertrag zugeordnet.

Die Authentifizierung kann über ein Unternehmenskonto erfolgen. Alternativ kann die Erklärung ohne Authentifizierung erstellt, unterschrieben und anschließend der zuständigen Stelle übermittelt werden.

Die Kostenübernahmeerklärung kann abgegeben werden, wenn

  • eine Auszubildende oder ein Auszubildender in einem Wohnheim des Landkreises Oberhavel untergebracht werden soll oder bereits untergebracht ist und
  • der Ausbildungsbetrieb die anfallenden Entgelte übernehmen möchte.

Die Erklärung ist durch eine vertretungsberechtigte Person des Ausbildungsbetriebs abzugeben.

Neben ihren Angaben im Antrag werden keine weiteren Unterlagen benötigt.

Für die Abgabe der Kostenübernahmeerklärung fallen keine Gebühren an.

Mit der Erklärung verpflichtet sich der Ausbildungsbetrieb zur Übernahme der Entgelte für den Wohnheimplatz entsprechend der jeweils geltenden Nutzungs- und Entgeltordnung des Landkreises Oberhavel.

Die Kostenübernahmeerklärung sollte möglichst vor Beginn der Nutzung des Wohnheimplatzes vorliegen.

Sie kann auch nachgereicht werden, solange die Rechnungsstellung noch nicht erfolgt ist.

Wirkung der Erklärung

Mit der Kostenübernahmeerklärung bestätigt der Ausbildungsbetrieb, die für den Wohnheimplatz entstehenden Entgelte zu übernehmen. Die Erklärung dient als Grundlage für die Rechnungsstellung durch den Landkreis Oberhavel.

Zusammenhang mit dem Wohnheimantrag

Die Kostenübernahmeerklärung ersetzt nicht den Antrag auf einen Wohnheimplatz. Sie ergänzt den Wohnheimantrag und regelt ausschließlich, wer die Kosten der Unterbringung übernimmt.