BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Wohnheimplatz für Auszubildende kündigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Wohnheimplatz nicht mehr benötigen, können Sie den bestehenden Nutzungsvertrag kündigen.

Mit dieser Leistung können Sie die Kündigung eines Wohnheimplatzes in einem Wohnheim des Landkreises Oberhavel erklären.

Nach Eingang der Kündigung wird diese durch die zuständige Stelle bearbeitet und das Ende des Nutzungsverhältnisses entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen geprüft.

Sie übermitteln die Kündigung über den Online-Antrag.

Hierfür erfassen Sie die erforderlichen Angaben zum bestehenden Nutzungsverhältnis sowie zum gewünschten Beendigungszeitpunkt.

Nach Eingang der Kündigung prüft die zuständige Stelle die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsbedingungen und bestätigt Ihnen das Ende des Nutzungsverhältnisses.

Gegebenenfalls werden fehlende Angaben nachgefordert.

Eine Kündigung kann erfolgen, wenn

  • ein wirksamer Nutzungsvertrag für einen Wohnheimplatz besteht und
  • die Kündigung durch die Vertragspartei erklärt wird.

Kündigungsberechtigt sind

  • volljährige Nutzerinnen und Nutzer sowie
  • bei minderjährigen Nutzerinnen und Nutzern die Personensorgeberechtigten.

Neben ihren Angaben im Antrag werden keine weiteren Unterlagen benötigt.

Für die Erklärung der Kündigung fallen keine Gebühren an.

Bis zum Ende des Nutzungsverhältnisses können weiterhin Entgelte entsprechend der geltenden Nutzungs- und Entgeltordnung anfallen.

Für die Kündigung gelten die Bestimmungen des abgeschlossenen Nutzungsvertrags sowie der Nutzungs- und Entgeltordnung.

Ende des Nutzungsverhältnisses

Die Nutzung des Wohnheimplatzes endet automatisch mit dem Ende ihres Ausbildungsgangs.

Rückgabe des Wohnheimplatzes

Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses sind der Wohnheimplatz sowie alle überlassenen Schlüssel und sonstigen Gegenstände an das Wohnheim zurückzugeben.